Die Zulage kommt nicht automatisch: Du musst sie für jedes Beitragsjahr beantragen – und zwar über deinen Anbieter, nicht direkt bei der Zulagenstelle. Am einfachsten geht das mit dem Dauerzulageantrag: Du erteilst deinem Anbieter einmal eine Vollmacht, danach stellt er den Antrag jedes Jahr für dich. Für jedes Beitragsjahr hast du zwei Jahre Zeit, danach ist das Geld endgültig weg.
Aktuell: Der BGH hat das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen gekippt (Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25). So holst du dir das Geld zurück – mit Musterbrief: zum Ratgeber
Hier bekommst du den kompletten Ablauf, alle Formulare der Zulagenstelle mit ihren Fristen – und die Punkte, an denen in der Praxis die meisten Zulagen verloren gehen.
Zuletzt aktualisiert: 25. September 2026 · Redaktion eigenheimrente-vergleich.de
Das Wichtigste in Kürze
- Antragsweg: immer über deinen Anbieter, nie direkt bei der ZfA.
- Dauerzulageantrag: einmal Vollmacht erteilen, danach läuft es automatisch.
- Frist: zwei Jahre je Beitragsjahr, in der Regel bis zum 31. Dezember.
- Kinderzulage: braucht den Kinderergänzungsbogen.
- Zulage fehlt? Antrag auf Festsetzung nach § 90 Abs. 4 EStG, Frist ein Jahr.
- Wohn-Riester-Entnahme: eigener Antrag direkt bei der ZfA, spätestens zehn Monate vor Rentenbeginn.
Wer beantragt die Zulage und bei wem?

Zuständig für die Zulagen ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, kurz ZfA. Sie sitzt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Trotzdem schickst du deinen Zulageantrag nicht dorthin: Der Weg führt immer über deinen Anbieter, also über die Bausparkasse, Bank oder Versicherung, bei der dein Vertrag liegt. Der Anbieter leitet die Daten elektronisch an die ZfA weiter.
Der Ablauf sieht so aus:
- Du zahlst ein. Für die volle Zulage brauchst du den Mindesteigenbeitrag – aktuell vier Prozent deines Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich der Zulagen, höchstens 2.100 € im Jahr. Bei einem Wohn-Riester-Vertrag zählen auch Tilgungsleistungen als Beitrag.
- Dein Anbieter schickt die Jahresbescheinigung. Die kommt laut ZfA ab Ende Februar für das abgelaufene Beitragsjahr.
- Du stellst den Antrag – entweder jedes Jahr neu oder einmalig per Vollmacht dauerhaft.
- Die ZfA prüft. Sie gleicht deine Angaben mit der Rentenversicherung und der Familienkasse ab: Sozialversicherungsnummer, Einkommen, Kindergeldanspruch.
- Die Zulage wird gutgeschrieben – auf deinen Vertrag, nicht auf dein Girokonto. Bei einem Riester-Darlehen fließt sie direkt in die Tilgung.
Wie funktioniert der Dauerzulageantrag?
Der Dauerzulageantrag ist streng genommen kein Antrag, sondern eine Vollmacht. Du erlaubst deinem Anbieter, den Zulageantrag ab sofort jedes Jahr automatisch für dich zu stellen. Das Formular heißt bei der ZfA „Vollmacht Dauerzulageantrag“ und lässt sich bei Vertragsabschluss oder jederzeit später einreichen.
Das ist die mit Abstand sinnvollste Variante. Wer jedes Jahr selbst daran denken muss, vergisst es irgendwann – und genau dann fehlt am Ende Geld im Vertrag.
Ein Punkt wird dabei gern übersehen: Der Dauerzulageantrag befreit dich nicht davon, Änderungen zu melden. Ändert sich dein Einkommen, dein Familienstand, dein Status als unmittelbar oder mittelbar Zulageberechtigter oder die Zahl deiner Kinder, musst du das deinem Anbieter mitteilen. Sonst rechnet die ZfA mit veralteten Daten und fordert später zu viel gezahlte Zulagen zurück.
Welche Frist gilt für den Zulageantrag?
Die ZfA formuliert es unmissverständlich: Du hast zwei Jahre Zeit, um dir die Zulagen für ein Beitragsjahr zu sichern, und in der Regel endet die Frist zum 31. Dezember.
Konkret heißt das: Für das Beitragsjahr 2024 läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2026. Für 2025 bis Ende 2027. Wer also mehrere Jahre nichts beantragt hat, kann in diesem Jahr oft noch zwei Jahre nachholen – aber eben nur zwei.
Prüfe jetzt deine letzten beiden Jahre
Ruf bei deinem Anbieter an und frag: „Für welche Beitragsjahre liegt ein Zulageantrag vor?“ Fehlt eins der letzten beiden, hol es nach und erteile gleich die Dauervollmacht. Das Gespräch dauert zehn Minuten und kann mehrere hundert Euro wert sein.
Was tun, wenn die Zulage fehlt oder zu niedrig ist?

Auf der Jahresbescheinigung deines Anbieters steht, welche Zulage für welches Jahr gutgeschrieben wurde. Stimmt der Betrag nicht, ist das kein Fall für ein Telefonat, sondern für ein Formular: den Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage nach § 90 Abs. 4 EStG.
Damit lässt du die Zulage förmlich durch die ZfA festsetzen – und bekommst einen Bescheid, gegen den du Einspruch einlegen kannst. Die Frist dafür beträgt nach Angaben der ZfA ein Jahr ab Erhalt der Bescheinigung. Den Antrag gibt es online und als PDF.
Die häufigsten Gründe für gekürzte Zulagen:
- Mindesteigenbeitrag nicht erreicht. Die Zulage wird dann anteilig gekürzt. Wer sein Gehalt verändert hat, zahlt oft zu wenig ein, ohne es zu merken.
- Falsche oder fehlende Sozialversicherungsnummer. Ohne sie kann die ZfA deine Daten nicht abgleichen.
- Wechsel von mittelbar zu unmittelbar zulageberechtigt (oder umgekehrt) nicht gemeldet – ein Klassiker nach Elternzeit oder Jobwechsel.
- Kinderzulage beim falschen Elternteil. Sie steht grundsätzlich dem Elternteil zu, der das Kindergeld bekommt, meist der Mutter. Eine Übertragung ist möglich, muss aber beantragt werden.
- Kein Kinderergänzungsbogen. Ohne dieses Zusatzformular wird die Kinderzulage nicht berücksichtigt.
Wie funktioniert der Entnahmeantrag bei der ZfA?
Für die Zulage läuft alles über den Anbieter. Beim Wohn-Riester ist das anders: Wer Kapital aus dem Vertrag für die eigene Immobilie verwenden will, stellt den Entnahmeantrag direkt bei der ZfA. Den gibt es als Online-Antrag und als PDF, in sieben Varianten je nach Zweck:
- Kauf einer Wohnung oder eines Hauses
- Neubau
- Eingetragenes Dauerwohnrecht
- Tilgung eines Darlehens für Kauf oder Bau
- Tilgung eines Darlehens für ein Dauerwohnrecht
- Genossenschaftliche Pflichtanteile
- Barrierefreier Umbau oder energetische Sanierung
Beim Umbau und bei energetischen Maßnahmen kommen Zusatzformulare dazu, etwa die Vorabbescheinigung und die Bescheinigung des Fachbetriebs. Wie die Entnahme insgesamt abläuft, steht ausführlich unter Wohn-Riester-Entnahme.
Der Ablauf beim Entnahmeantrag
- Du wählst den Entnahmezweck und lädst die Nachweise direkt im Online-Antrag hoch.
- Die ZfA prüft und fordert fehlende Unterlagen nach.
- Du bekommst einen Bescheid, dein Anbieter wird zeitgleich informiert.
- Danach wendest du dich an deinen Anbieter, der das Geld auszahlt.
- Nach der Auszahlung hast du zwölf Monate Zeit, das Geld zweckgerecht zu verwenden.
Zwei Fristen solltest du dir merken: Der Antrag muss spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der ZfA eingegangen sein, und die zwölf Monate für die Verwendung laufen ab der Auszahlung, nicht ab dem Bescheid.
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Was solltest du für den Antrag bereithalten?
Für den Zulageantrag selbst brauchst du wenig, aber das Wenige muss stimmen:
- Sozialversicherungsnummer (steht auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung oder deiner Gehaltsabrechnung)
- Vertragsnummer und Anbieter
- Bruttoeinkommen des Vorjahres
- bei Kindern: Namen, Geburtsdaten und die Kindergeldnummer
- bei Ehepaaren: Angaben zum Vertrag des Partners, falls die mittelbare Zulageberechtigung greift
Für den Entnahmeantrag beim Wohn-Riester kommt deutlich mehr dazu: Kaufvertrag oder Bauunterlagen, Grundbuchauszug, Meldebescheinigung für den Hauptwohnsitz, bei Sanierungen die Rechnungen und die Fachunternehmerbescheinigung. Die genaue Checkliste stellt die ZfA beim Start des Online-Antrags bereit.
Was ändert sich ab 2027?
Mit der Reform der geförderten Altersvorsorge ändert sich vor allem die Höhe der Förderung, nicht der Weg dorthin. Die ZfA bleibt zuständig, und das Zulageverfahren läuft weiter über die Anbieter.
- Neue Staffelung: Für die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 Cent Förderung je Euro, für weitere Beiträge bis 1.800 € noch 25 Cent je Euro. Macht in der Spitze 540 € Grundzulage im Jahr.
- Kinderzulage einheitlich 300 € je Kind, gleich welcher Jahrgang.
- Mindesteigenbeitrag: 120 € im Jahr, also 10 € im Monat.
- Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke werden erstmals unmittelbar förderberechtigt – mehr dazu unter Eigenheimrente für Selbstständige.
Bestehende Wohn-Riester-Verträge werden weiter gefördert. Was sich sonst noch ändert, steht unter Das ändert sich mit der Reform.
Welche Fehler kosten dich Geld?
Antrag nur einmal gestellt und dann vergessen. Ohne Dauervollmacht gilt ein Zulageantrag nur für ein Beitragsjahr.
Gehaltserhöhung nicht berücksichtigt. Der Mindesteigenbeitrag hängt am Vorjahresbrutto. Steigt das Gehalt, muss auch der Beitrag steigen – sonst wird die Zulage anteilig gekürzt. Wie sich das berechnet, steht unter Eigenbeitrag.
Elternzeit falsch eingeordnet. Wer Elterngeld bezieht, ist meist weiter unmittelbar zulageberechtigt. Wer gar kein eigenes Einkommen hat, oft nur mittelbar – mit anderem Mindestbeitrag.
Zulagen und Steuervorteil verwechselt. Die Zulage beantragst du über den Anbieter, den Sonderausgabenabzug holst du dir zusätzlich über die Anlage AV in der Steuererklärung. Beides zusammen, nicht entweder oder: siehe Wohn-Riester in der Steuererklärung.
Entnahmeantrag zu spät gestellt. Wer kurz vor Rentenbeginn noch entnehmen will, stößt auf die Zehn-Monats-Frist.
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Häufige Fragen
Muss ich die Riester-Zulage jedes Jahr neu beantragen?
Ja, für jedes Beitragsjahr einzeln – es sei denn, du hast deinem Anbieter eine Dauervollmacht erteilt. Dann stellt er den Antrag automatisch für dich.
Wo stelle ich den Zulagenantrag?
Immer bei deinem Anbieter, also der Bausparkasse, Bank oder Versicherung, bei der dein Vertrag läuft. Der Anbieter leitet die Daten elektronisch an die Zulagenstelle weiter.
Wie lange kann ich Zulagen rückwirkend beantragen?
Zwei Jahre je Beitragsjahr. Die Frist endet in der Regel am 31. Dezember. Für das Beitragsjahr 2024 ist also der 31. Dezember 2026 der letzte Termin.
Was mache ich, wenn die Zulage nicht gutgeschrieben wurde?
Dann stellst du den Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage nach § 90 Abs. 4 EStG. Die Frist beträgt ein Jahr ab Erhalt der Jahresbescheinigung.
Wird die Zulage auf mein Konto überwiesen?
Nein. Sie fließt in deinen Vertrag. Bei einem Riester-Darlehen geht sie direkt in die Tilgung, beim Bausparvertrag erhöht sie das Guthaben.
Brauche ich für die Kinderzulage ein extra Formular?
Ja, den Kinderergänzungsbogen als Anlage zum Zulageantrag. Ohne ihn wird die Kinderzulage nicht berücksichtigt.
Muss ich die Entnahme für die Immobilie auch über den Anbieter beantragen?
Nein. Der Entnahmeantrag geht direkt an die Zulagenstelle, online oder per PDF. Erst nach dem Bescheid wendest du dich an deinen Anbieter, der auszahlt.
Woher die Angaben stammen
Ablauf, Formulare und Fristen entsprechen den Angaben der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Stand September 2026. Die Zahlen zur Reform ab 2027 stammen aus den Informationen des Bundesministeriums der Finanzen zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge sowie aus den Erläuterungen der Bausparkassen. Welche Unterlagen dein Anbieter im Einzelfall verlangt, kann abweichen. Wir beraten und vermitteln nicht selbst: Deine Anfrage geht kostenlos an ausgewählte Finanzierungsvermittler. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
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