Wüstenrot empfiehlt selbst, noch 2026 einen geförderten Bausparvertrag abzuschließen und nach dem Jahreswechsel in die neue Förderung umzusteigen. So sicherst du dir die Zulage für 2026 und profitierst ab 2027 von bis zu 540 € Grundzulage. Hier erfährst du, welcher Wüstenrot-Tarif Riester-fähig ist, was sich 2027 ändert und worauf du beim Abschluss achten solltest.
Aktuell: Der BGH hat das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen gekippt (Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25). So holst du dir das Geld zurück – mit Musterbrief: zum Ratgeber
Zuletzt aktualisiert: 29. September 2026 · Redaktion eigenheimrente-vergleich.de
Das Wichtigste in Kürze
- Tarif: Beim Wüstenrot Wohnsparen (Tarif D 2023) ist nur die Variante Premium als Wohn-Riester möglich; daneben gibt es den Wohn-Riester-Tarif RD 2020.
- Frist: Verträge bis 31.12.2026 haben Bestandsschutz. Ab 2027 ist ein Wechsel in die neue Förderung möglich.
- Ab 2027: bis zu 540 € Grundzulage, bis zu 300 € je Kind, Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr.
- Verwendung: Kauf oder Bau, Tilgung eines Darlehens, barrierereduzierender Umbau, energetische Sanierung.
- Abschluss: auch online möglich.

Welcher Wüstenrot-Tarif ist Riester-fähig?
Das Wüstenrot Wohnsparen gibt es in fünf Varianten: Kompakt, Komfort, Spezial, Premium und Trend. Laut Tarifblatt ist davon nur Premium als Wohn-Riester möglich. Außerdem führt das Tarifblatt den eigenen Wohn-Riester-Tarif RD 2020 (Tarifblatt über den Verband der Privaten Bausparkassen). Wenn du Riester nutzen willst, kommen also nur diese beiden infrage – das solltest du beim Angebot prüfen.
Die übrigen Varianten mit Zinsen und Bedingungen findest du im Wüstenrot-Profil auf ein-bausparvertrag.de.
Kannst du jetzt abschließen und 2027 umsteigen?
Wüstenrot schreibt dazu wörtlich: „Schließen Sie bereits heute einen geförderten Vertrag ab und steigen Sie nach dem Jahreswechsel bequem ins neue Fördersystem um.“ (Wüstenrot) Verträge bis zum 31.12.2026 genießen Bestandsschutz; ab 2027 kannst du entscheiden, ob du den Vertrag wie gewohnt weiterführst oder in die neue Förderung wechselst (Wüstenrot, Eigenheimrente).
Gut zu wissen: Wüstenrot weist darauf hin, dass beim Wechsel Kosten anfallen können, etwa wenn damit ein Anbieterwechsel verbunden ist. Frag deshalb vor dem Abschluss nach. Und warte nicht bis zu den letzten Dezembertagen – Beratung, Antrag und Bestätigung brauchen etwas Zeit.

Wie unterscheiden sich Zulagen und Mindestbeitrag alt und neu?
| Förderbaustein | Verträge nach bisherigem Recht (bis 2026) | Neue Förderung (ab 2027) |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € im Jahr | bis zu 540 € im Jahr (50 Cent je Euro bis 360 €, dann 25 Cent je Euro bis 1.800 €) |
| Kinderzulage | 185 € (Kind vor 2008 geboren) bzw. 300 € (ab 2008) | bis zu 300 € je Kind, gleich welcher Jahrgang |
| Berufseinsteiger-Bonus | einmalig 200 € (unter 25) | einmalig 200 € (unter 25) |
| Mindesteigenbeitrag | 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen, mindestens 60 € | 120 € im Jahr |
Quellen: bisheriges Recht nach § 84, § 85 und § 86 EStG; neue Förderung nach Wüstenrot, Eigenheimrente ab 2027.
Für mittelbar Berechtigte – etwa den Ehepartner ohne eigene Rentenversicherungspflicht – nennt Wüstenrot ab 2027 eine Grundzulage von 175 € im Jahr. Neu förderberechtigt sind ab 2027 auch Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (Wüstenrot).
Was ändert sich 2027 für dich?
- Höhere Zulagen: bis zu 540 € Grundzulage statt 175 €, 300 € für jedes Kind.
- Niedrigere Hürde: 120 € Mindesteigenbeitrag im Jahr, also 10 € im Monat.
- Mehr Freiheit bei der Entnahme: Die bisherige Pflicht, mindestens 3.000 € im Vertrag zu belassen, entfällt nach den Übergangsregeln für Entnahmen ab 2028; Entnahmen bis Ende 2027 laufen noch nach altem Recht (Quelle: BR-Drs. 206/26, Stand 05/2026).
- Kürzere Besteuerung: Die verteilte Besteuerung im Rentenalter wird für neue Wohnförderkonten auf fünf Jahre verkürzt, die Einmalbesteuerung mit 70 % fällt dann weg; die jährliche Erhöhung um 2 % entfällt ebenfalls (Quelle: BR-Drs. 206/26, Stand 05/2026).
Wohn-Riester lässt sich mit anderen Förderungen kombinieren, etwa mit der Wohnungsbauprämie oder mit KfW- und BAFA-Förderung für Sanierungen (Wüstenrot). Mehr zur Reform: Eigenheimrente 2027.
Für wen passt Wohn-Riester bei Wüstenrot?
- Du willst in einigen Jahren kaufen oder bauen und dafür gefördert Eigenkapital aufbauen.
- Du hast ein Darlehen und willst die Tilgung mit Zulagen beschleunigen.
- Du planst Umbau oder Sanierung – barrierereduzierend oder energetisch.
- Du wirst ab 2027 förderberechtigt, zum Beispiel als Selbstständiger.
Angebot für Wohn-Riester bei Wüstenrot anfragen
Du willst noch 2026 einen Wohn-Riester-Vertrag bei Wüstenrot abschließen? Schick uns kurz dein Vorhaben. Ein Berater aus unserem Netzwerk, der Verträge von Wüstenrot vermittelt, meldet sich mit einem Angebot, das zu deinem Plan passt. Kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: eigenheimrente-vergleich.de ist ein Informationsangebot und gehört nicht zu Wüstenrot. Markennamen dienen nur der Einordnung.
Gelten die neuen Entnahmeregeln ab 2027 oder erst ab 2028?
Die neuen Regeln für die Verwendung im Eigenheim gelten laut Gesetz erst für Verwendungen ab dem 1. Januar 2028. Wer Riester-Kapital bis zum 31. Dezember 2027 entnimmt, fällt unter die bisherigen §§ 92a und 92b EStG – auch aus einem neuen Vertrag (§ 52 Abs. 51a EStG, BR-Drs. 206/26). Angaben, nach denen sich die Entnahmeregeln schon „ab 2027“ ändern, sind an diesem Punkt ungenau: 2027 starten die neuen Zulagen, die neuen Entnahmeregeln folgen ein Jahr später.
- Restguthaben: Die Pflicht, bei einer Teilentnahme mindestens 3.000 € im Vertrag zu lassen, gilt für Entnahmen bis Ende 2027 weiter. Ab 2028 genügt ein Mindestaufwand von 3.000 € je Verwendung.
- Besteuerung in fünf Jahren: Gilt für Wohnförderkonten aus Verwendungen ab 2028. Das Wohnförderkonto wird dann nicht mehr jährlich um 2 % erhöht.
- Einmalbesteuerung: Das Wahlrecht, das Wohnförderkonto auf einen Schlag zu 70 % zu versteuern, streicht das Gesetz für neue Wohnförderkonten (Art. 3 Nr. 2 c AVRG zu § 22 Nr. 5 EStG). Für Konten aus Entnahmen bis 2027 bleibt es bestehen.
Praktisch heißt das: Planst du einen Kauf oder eine Sanierung für 2027, gelten für die Entnahme noch die alten Mindestbeträge – für einen Umbau also 6.000 € innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf, sonst 20.000 €. Wie die Besteuerung im Detail funktioniert, erklärt der Beitrag Besteuerung der Eigenheimrente.
Wohn-Riester und Wohnungsbauprämie: Geht beides in einem Vertrag?
Nein, nicht für dieselben Beiträge. Beiträge zu einem zertifizierten Riester-Bausparvertrag gelten bis zum Höchstbetrag nach § 10a EStG als Altersvorsorgebeiträge und sind ausdrücklich keine prämienbegünstigten Aufwendungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WoPG). Wer beide Förderungen nutzen will, braucht in der Regel zwei Verträge: einen Riester-Bausparvertrag für die Zulagen und einen normalen Bausparvertrag für die Wohnungsbauprämie, sofern die Einkommensgrenzen passen.
Bei KfW- und BAFA-Förderung für eine Sanierung ist die Kombination grundsätzlich möglich. Für energetische Maßnahmen gilt aber: Wer Riester-Kapital entnimmt, darf für dieselben Kosten keine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen. Halte die Rechnungen deshalb nach Fördertopf getrennt.
Wie viel Förderung bekommt ein Paar mit zwei Kindern nach neuem Recht?
Ein Paar, beide rentenversichert, zwei Kinder mit Kindergeld. Beide zahlen ab 2027 je 30 € im Monat ein, also 360 € im Jahr. Auf die ersten 360 € gibt es 50 % Grundzulage, die Kinderzulage beträgt 100 % der Beiträge, höchstens 300 € je Kind (BT-Drs. 21/4996).
| Eigenbeitrag im Jahr | Zulagen im Jahr | |
|---|---|---|
| Partner A, mit beiden Kinderzulagen | 360 € | 180 € + 600 € = 780 € |
| Partner B | 360 € | 180 € |
| Zusammen | 720 € | 960 € |
Eigene Rechnung nach §§ 84, 85 EStG in der Fassung ab 2027. Nach altem Recht hätte das Paar 950 € Zulagen bekommen (2 × 175 € plus 2 × 300 €), musste dafür aber jeweils 4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen einzahlen.
Bei einem mittelbar berechtigten Partner, etwa ohne eigene Rentenversicherungspflicht, sieht es anders aus: Er braucht ab 2027 mindestens 120 € Eigenbeitrag und bekommt höchstens 175 € Grundzulage, die er mit 350 € im Jahr erreicht. Wer nur 5 € im Monat für ihn einzahlt, bekommt künftig keine Zulage mehr.
Was solltest du vor dem Abschluss klären?
- Tarifvariante: Steht im Angebot wirklich eine Riester-fähige Variante, und warum diese?
- Fristen: Bis wann muss der Antrag eingehen, damit der Vertrag noch 2026 als abgeschlossen gilt?
- Entgelte: Fallen Jahres- oder Kontoentgelte an? Der BGH hat sie bei Riester-Bausparverträgen am 28.07.2026 für unwirksam erklärt (XI ZR 83/25).
- Wechsel 2027: Welche Kosten entstehen beim Umstieg ins neue Recht, und gilt er für alle deine Verträge?
- Darlehen: Passt die Darlehenshöhe dazu, dass das Darlehen bis zum 68. Lebensjahr getilgt sein muss (§ 1 Abs. 1a AltZertG)?
Ergänzende Quellen: Bundesrat: Drucksache 206/26 (17.04.2026) · Bundestag: Drucksache 21/4996 (25.03.2026) · § 22 EStG · § 2 WoPG · § 1 AltZertG
Häufige Fragen
Welcher Wüstenrot-Tarif ist für Wohn-Riester geeignet?
Beim Wohnsparen (Tarif D 2023) nur die Variante Premium. Daneben gibt es den Wohn-Riester-Tarif RD 2020.
Kann ich 2026 noch abschließen und 2027 wechseln?
Ja. Verträge bis 31.12.2026 haben Bestandsschutz, ab 2027 ist der Wechsel in die neue Förderung möglich. Frag vorher nach möglichen Kosten.
Kann ich Wohn-Riester bei Wüstenrot online abschließen?
Laut Wüstenrot ja. Wenn du unsicher bist, welche Bausparsumme und Sparrate zu dir passen, ist eine Beratung trotzdem sinnvoll.
Gilt die Förderung auch für eine Sanierung?
Ja, Wüstenrot nennt barrierereduzierenden Umbau und energetische Sanierung als Verwendungszwecke.
Woher die Angaben stammen
Grundlage sind die Seiten von Wüstenrot zu Wohn-Riester und zur Eigenheimrente ab 2027 sowie das Tarifblatt, abgerufen am 29.09.2026. Zur Reform außerdem die FAQ des Bundesfinanzministeriums (Stand 05.05.2026). Tarife und Konditionen ändern sich; maßgeblich sind die Vertragsunterlagen des Anbieters. Stand: 29. September 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
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