Bei Schwäbisch Hall kannst du 2026 noch einen Wohn-Riester-Bausparvertrag nach bisherigem Recht abschließen – entscheidend ist, dass die Bausparbestätigung spätestens am 31. Dezember 2026 vorliegt. Ab 2027 kannst du mit diesem Vertrag wählen, ob du bei der alten Förderung bleibst oder in die neue mit bis zu 540 € Grundzulage wechselst. Hier erfährst du, welche Tarife es gibt, was du beachten musst und wie du jetzt noch rechtzeitig abschließt.
Aktuell: Der BGH hat das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen gekippt (Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25). So holst du dir das Geld zurück – mit Musterbrief: zum Ratgeber
Zuletzt aktualisiert: 23. Oktober 2026 · Redaktion eigenheimrente-vergleich.de
Das Wichtigste in Kürze
- Tarife: Die Riester-Varianten tragen ein W im Kürzel – WP, WL und WS. Die Varianten mit X sind ohne Riester.
- Frist: Bestandsschutz gibt es für Verträge, deren Bausparbestätigung bis spätestens 31.12.2026 zugeht. Plane also etwas Puffer ein.
- Ab 2027: Du kannst zwischen alter und neuer Förderung wählen. Der Wechsel ist freiwillig und unwiderruflich.
- Verwendung: Kauf oder Bau des selbst genutzten Zuhauses, energetische Sanierung, barrierefreier Umbau.
- Darlehen: Das Bauspardarlehen muss spätestens mit 68 Jahren zurückgezahlt sein.

Wie funktioniert Wohn-Riester bei Schwäbisch Hall?
Du zahlst regelmäßig in deinen Bausparvertrag ein, der Staat legt Zulagen dazu. Ist das Mindestguthaben erreicht und der Vertrag zugeteilt, bekommst du dein Guthaben ausgezahlt und zusätzlich ein Bauspardarlehen. Beides setzt du für dein selbst genutztes Zuhause ein – in Deutschland oder in der EU. Auch in der Darlehensphase wird weiter gefördert: Die Zulagen helfen dir, schneller zu tilgen (Schwäbisch Hall, Stand 31.03.2026).
Alle geförderten Beiträge und Zulagen werden auf deinem Wohnförderkonto bei der Zentralen Zulagenstelle (ZfA) festgehalten. Versteuert wird erst im Alter. Wie das funktioniert, erklärt die Seite Wohnförderkonto.
Welche Riester-Tarife bietet Schwäbisch Hall?
Schwäbisch Hall führt seine Bauspartarife in zwei Ausführungen: ohne Wohn-Riester (Kürzel mit X) und mit Wohn-Riester (Kürzel mit W). Laut Tarifblatt sind die Varianten WP, WL und WS mit der Riester-Zulage ausgestattet (Tarifblatt über den Verband der Privaten Bausparkassen, Stand 10/2024). Welche Variante zu dir passt, hängt davon ab, ob dir ein niedriger Darlehenszins oder ein schneller Weg zur Zuteilung wichtiger ist. Das klärt der Berater mit dir anhand deiner Sparrate und deines Zeitplans.
Die Tarife ohne Riester, Guthaben- und Darlehenszinsen im Detail findest du im Schwäbisch-Hall-Profil auf ein-bausparvertrag.de.

Bis wann brauchst du die Bausparbestätigung?
Hier liegt der wichtigste Unterschied zum bloßen „Abschluss bis Jahresende“: Schwäbisch Hall stellt für den Bestandsschutz darauf ab, dass die Bausparbestätigung spätestens am 31.12.2026 zugeht (Schwäbisch Hall, Stand 28.08.2026). Ein Antrag, den du am 30. Dezember unterschreibst, kann also zu spät sein. Wenn du noch nach altem Recht abschließen willst, fang im Oktober oder November an – dann bleibt genug Zeit für Beratung, Antrag und Bestätigung.
Warum 2026 noch abschließen? Du bekommst die Zulage für 2026, hast Bestandsschutz nach bisherigem Recht und kannst ab 2027 trotzdem in die neue, höhere Förderung wechseln, ohne erhaltene Zulagen zurückzahlen zu müssen (Bundesfinanzministerium, Stand 05.05.2026). Du verlierst durch den frühen Abschluss also nichts.
Wie unterscheiden sich Zulagen und Mindestbeitrag alt und neu?
| Förderbaustein | Verträge nach bisherigem Recht (bis 2026) | Neue Förderung (ab 2027) |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € im Jahr | bis zu 540 € im Jahr (50 Cent je Euro bis 360 €, dann 25 Cent je Euro bis 1.800 €) |
| Kinderzulage | 185 € (Kind vor 2008 geboren) bzw. 300 € (ab 2008) | bis zu 300 € je Kind, gleich welcher Jahrgang |
| Berufseinsteiger-Bonus | einmalig 200 € (unter 25) | einmalig 200 € (unter 25) |
| Mindesteigenbeitrag | 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen, mindestens 60 € | 120 € im Jahr |
Quellen: bisheriges Recht nach § 84, § 85 und § 86 EStG; neue Förderung nach Schwäbisch Hall, Stand 28.08.2026.
Zusätzlich kannst du Beiträge zu einem Wohn-Riester-Vertrag bis 2.100 € im Jahr als Sonderausgaben absetzen (Schwäbisch Hall). Ab 2027 sind außerdem Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit Versorgungswerk förderberechtigt (Schwäbisch Hall, Stand 28.08.2026).
Wie funktioniert der Wechsel in die neue Förderung ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 können Kunden mit einem Vertrag nach altem Recht entscheiden, ob sie die alte oder die neue Förderung nutzen. Der Wechsel ist freiwillig, aber unwiderruflich (Schwäbisch Hall, Stand 28.08.2026). Für viele lohnt er sich wegen der höheren Grundzulage und des niedrigeren Mindestbeitrags. Wer aber mit hohem Einkommen vor allem vom Sonderausgabenabzug profitiert, sollte vorher rechnen lassen. Unser Eigenheimrente-Rechner zeigt dir die neue Zulage.
Laut Schwäbisch Hall wird ab 2028 außerdem die Nutzung des geförderten Guthabens einfacher. Welche Regeln für das Wohnförderkonto dann gelten, steht unter Eigenheimrente 2027.
Für wen passt Wohn-Riester bei Schwäbisch Hall?
- Du planst Kauf oder Bau in einigen Jahren und willst Eigenkapital mit Zulagen aufbauen und dir den Darlehenszins sichern.
- Du willst später modernisieren – energetisch oder barrierefrei – und dafür gefördert sparen.
- Du bist zulageberechtigt (zum Beispiel angestellt oder verbeamtet) oder ab 2027 selbstständig.
- Weniger passend: wenn du in den nächsten Monaten kaufen willst – dann ist ein Riester-Darlehen oft der direktere Weg.
Was bedeutet das BGH-Urteil zu den Jahresentgelten für dich?
Der Bundesgerichtshof hat am 28. Juli 2026 entschieden, dass eine Bausparkasse bei Riester-Bausparverträgen kein jährliches Kontoführungs- oder Vertragsentgelt per Klausel verlangen darf (Az. XI ZR 83/25). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Im entschiedenen Fall ging es um 15 Euro pro Jahr bei älteren Verträgen und 24 Euro pro Jahr in der Sparphase bei Verträgen ab 2022. Die Richter sehen darin eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB, weil die Verwaltung des Vertrags überwiegend im Interesse der Bausparkasse liegt.
Das Urteil betrifft unmittelbar nur die beklagte Bausparkasse, die in den veröffentlichten Meldungen nicht genannt wird. Andere Anbieter mit ähnlichen Klauseln müssen ihre Bedingungen aber daran messen lassen. Schau deshalb in deine Jahreskontoauszüge: Taucht dort ein jährliches Entgelt für die Kontoführung in der Sparphase auf, kannst du es zurückfordern. Wie das geht, erklären wir mit Musterbrief im Ratgeber zum BGH-Urteil.
Welche Fehler solltest du beim Abschluss Ende 2026 vermeiden?
Wer jetzt noch nach bisherigem Recht abschließen will, hat wenig Spielraum. Diese Punkte gehen in der Praxis am häufigsten schief:
- Zu spät beantragen: Entscheidend ist nicht dein Antragsdatum, sondern dass dir die Bausparbestätigung bis 31.12.2026 zugeht. Rund um die Feiertage dauert die Bearbeitung oft länger.
- Riester-Variante verwechseln: Nur die Tarifvarianten mit W im Kürzel sind gefördert. Eine Variante mit X bringt keine Zulagen.
- Zulagenantrag vergessen: Erteile deinem Anbieter am besten gleich einen Dauerzulagenantrag. Dann beantragt er die Zulagen jedes Jahr automatisch bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.
- Bausparsumme ohne Plan: Richte die Summe an deinem tatsächlichen Finanzierungsbedarf aus. Zu hoch angesetzt verlängert sie die Sparzeit und erhöht die Abschlussgebühr, die sich nach der Bausparsumme richtet.
- Mindestbeitrag unterschätzen: Nach bisherigem Recht gibt es die volle Zulage nur, wenn du mindestens 4 Prozent deines Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen einzahlst. Zahlst du weniger, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Ab 2027 kannst du in die neue Förderung wechseln. Dort fällt der einkommensabhängige Mindestbeitrag weg, für die Grundzulage reichen dann 120 Euro im Jahr. Ob sich der Wechsel für dich lohnt, hängt vor allem von deinem Einkommen und der Zahl deiner Kinder ab.
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Du willst noch 2026 einen Wohn-Riester-Vertrag bei Schwäbisch Hall abschließen? Schick uns kurz dein Vorhaben. Ein Berater aus unserem Netzwerk, der Verträge von Schwäbisch Hall vermittelt, meldet sich mit einem Angebot, das zu deinem Plan passt. Kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: eigenheimrente-vergleich.de ist ein Informationsangebot und gehört nicht zu Schwäbisch Hall. Markennamen dienen nur der Einordnung.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich bei Schwäbisch Hall noch Wohn-Riester nach altem Recht abschließen?
Maßgeblich ist, dass die Bausparbestätigung bis spätestens 31. Dezember 2026 zugeht. Plane deshalb einige Wochen Vorlauf ein.
Woran erkenne ich den Riester-Tarif?
An dem W im Tarifkürzel: WP, WL und WS sind die Varianten mit Wohn-Riester.
Muss ich 2027 in die neue Förderung wechseln?
Nein. Der Wechsel ist freiwillig. Du kannst den Vertrag auch nach altem Recht weiterführen. Wenn du wechselst, gilt die Entscheidung dauerhaft.
Bis wann muss das Bauspardarlehen zurückgezahlt sein?
Laut Schwäbisch Hall spätestens mit 68 Jahren.
Woher die Angaben stammen
Grundlage sind die Seiten von Schwäbisch Hall zum Wohn-Riester-Bausparen (Stand 31.03.2026) und zur Eigenheimrente ab 2027 (Stand 28.08.2026) sowie das Tarifblatt (Stand 10/2024). Zur Reform außerdem die FAQ des Bundesfinanzministeriums (Stand 05.05.2026). Tarife und Konditionen ändern sich; maßgeblich sind die Vertragsunterlagen des Anbieters. Stand: 29. September 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
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