Wohn-Riester für Umbau & Sanierung: Förderung fürs eigene Zuhause

Bodengleiche Dusche, neue Fenster oder eine moderne Heizung – bezahlt mit deinem geförderten Riester-Guthaben. Die Eigenheimrente ist nicht nur etwas für Käufer und Bauherren. Auch wenn du schon in deinen eigenen vier Wänden wohnst, kannst du dein Riester-Kapital für einen barrierereduzierenden Umbau oder, seit 2024, für eine energetische Sanierung einsetzen. Die staatliche Förderung bleibt dabei erhalten.

Aktuell: Der BGH hat das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen gekippt (Urteil vom 28.07.2026, XI ZR 83/25). So holst du dir das Geld zurück – mit Musterbrief: zum Ratgeber

So machst du dein Zuhause fit fürs Alter und senkst deine Energiekosten – mit Geld, das der Staat bereits mitfinanziert hat. Hier erfährst du, welche Maßnahmen dazugehören, welche Beträge gelten und warum es ab 2028 noch einfacher wird. Auf Wunsch prüfen wir kostenlos, was bei deinem Vorhaben drin ist.

Zuletzt aktualisiert: 15. September 2026 · Redaktion eigenheimrente-vergleich.de

Deine Vorteile auf einen Blick

  • Förderung bleibt erhalten: Du setzt gefördertes Kapital ein, ohne Zulagen zurückzuzahlen.
  • Barrierearm wohnen: bodengleiche Dusche, breitere Türen, stufenloser Zugang – nach DIN 18040 Teil 2.
  • Energiekosten senken: Dämmung, Fenster, Heizung und mehr sind seit 1. Januar 2024 begünstigt.
  • Klare Beträge: bisher mindestens 6.000 € Aufwand innerhalb von drei Jahren nach Kauf oder Bau, sonst 20.000 €.
  • Noch einfacher ab 2028: einheitlicher Mindestaufwand von nur 3.000 €.
  • Für dein Zuhause: selbstgenutzte Wohnung als Hauptwohnsitz in der EU oder im EWR.

Warum passen Umbau und Sanierung zur Eigenheimrente?

Die Eigenheimrente hat ein klares Ziel: Du sollst im Alter mietfrei und gut wohnen. Ein abbezahltes Haus ist dafür die halbe Miete. Die andere Hälfte ist ein Zuhause, das zu deinem Leben passt – ohne Treppen, Schwellen und hohe Duschwannen, die den Alltag später schwer machen, und ohne eine veraltete Heizung, die die Wohnkosten in die Höhe treibt.

Genau deshalb erlaubt der Gesetzgeber, gefördertes Riester-Kapital auch für diese beiden Zwecke einzusetzen. Besonders Eigentümer, die ihr Darlehen bereits getilgt haben, bekommen so eine starke Verwendung für ihr Guthaben: Das Geld fließt direkt in mehr Komfort, mehr Sicherheit und niedrigere laufende Kosten.

Infografik: Wohn-Riester für barrierereduzierenden Umbau nach DIN 18040 Teil 2 und energetische Sanierung mit Mindestaufwand 6.000 oder 20.000 Euro, ab 2028 einheitlich 3.000 Euro
Zwei Wege, dein Zuhause mit Wohn-Riester aufzuwerten – und ab 2028 noch einfachere Regeln.

Wird ein barrierereduzierender Umbau gefördert?

Diese Maßnahmen sind begünstigt

Gefördert werden Umbauten, die Barrieren in deiner Wohnung oder am Gebäude reduzieren. Maßstab ist die DIN 18040 Teil 2 für barrierefreies Bauen von Wohnungen. Typische Maßnahmen:

  • bodengleiche Dusche statt Badewanne oder Duschtasse
  • Verbreiterung von Türen und Beseitigung von Schwellen
  • Rampen oder Aufzüge, Vorbereitung für einen Treppenlift
  • Anpassung von Bewegungsflächen in Bad und Küche
  • stufenloser Zugang zu Haus, Terrasse oder Balkon

So erfüllst du die Voraussetzungen

  1. 50-Prozent-Regel: Mindestens die Hälfte der Kosten entfällt auf Maßnahmen nach DIN 18040 Teil 2. Den Rest kannst du für begleitende Arbeiten wie Fliesen oder Elektrik nutzen.
  2. Sachverständigenbestätigung: Ein Sachverständiger bestätigt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Die ZfA stellt dafür ein Formular bereit.
  3. Mindestaufwand: 6.000 €, wenn der Umbau innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung oder Herstellung erfolgt, sonst 20.000 € (bisheriges Recht).
  4. Förderungen sauber kombinieren: Wenn du für dieselben Kosten weitere Förderungen oder Steuerermäßigungen nutzen möchtest, schauen wir gern vorab mit dir drauf.

Wird eine energetische Sanierung gefördert?

Diese Maßnahmen sind begünstigt

Seit dem 1. Januar 2024 kannst du Riester-Kapital auch für energetische Maßnahmen an deinem selbstgenutzten Zuhause einsetzen. Nach den Angaben der ZfA gehören dazu:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Die Maßnahmen führt ein Fachunternehmen aus. Eine reine Photovoltaikanlage gehört nach den Angaben der ZfA nicht zu den begünstigten Maßnahmen – Heizung, Fenster und Dämmung dagegen schon.

So erfüllst du die Voraussetzungen

Auch hier gilt nach bisherigem Recht ein Mindestaufwand von 6.000 € innerhalb von drei Jahren nach Kauf oder Bau, sonst 20.000 €. Die Kosten sind bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate, und das entnommene Geld setzt du innerhalb von zwölf Monaten ein.

Doppelt profitieren: Du kannst die Entnahme mit anderen Programmen kombinieren, etwa mit der KfW-Förderung oder der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Wir prüfen kostenlos für dich, wie du die Förderwege am besten zusammenbringst: Jetzt anfragen. Einen Überblick gibt auch die Seite Förderung der Eigenheimrente.

Illustration: Glühbirne mit Haus, Solarzellen und grünem Blatt neben einer Euro-Münze – energetische Sanierung finanzieren
Seit 2024 fließt dein Riester-Kapital auf Wunsch direkt in die energetische Sanierung.

Was wird ab 2028 einfacher?

Das Altersvorsorgereformgesetz macht Entnahmen deutlich unkomplizierter. Nach den Veröffentlichungen der Bausparkassen gilt ab dem 1. Januar 2028 ein einheitlicher Mindestaufwand von 3.000 € für alle Verwendungszwecke – also auch für Umbau und energetische Sanierung. Die bisherige Unterscheidung zwischen 6.000 € und 20.000 € entfällt. Damit wird Wohn-Riester auch für kleinere Maßnahmen richtig attraktiv, zum Beispiel für einen Fenstertausch oder eine bodengleiche Dusche.

RegelBisherAb 2028
Mindestaufwand Umbau/Sanierung, bis 3 Jahre nach Kauf6.000 €3.000 €
Mindestaufwand Umbau/Sanierung, später20.000 €3.000 €
Energetische Sanierung begünstigtja, seit 2024ja
2-Prozent-Erhöhung Wohnförderkontojaentfällt für ab 2028 entstehende Konten

Du planst eine Maßnahme zwischen 3.000 € und 20.000 € und der Kauf liegt länger als drei Jahre zurück? Dann kann der Zeitpunkt entscheidend sein. Wir rechnen kostenlos mit dir durch, ob du jetzt startest oder die neuen Regeln ab 2028 nutzt.

Wie lässt sich ein barrierefreies Bad aus dem Riester-Guthaben finanzieren?

Monika und Peter, 61 und 63 Jahre alt, haben ihr Haus vor 25 Jahren gekauft und sind schuldenfrei. In einem Riester-Banksparplan liegen 28.000 €. Die beiden wünschen sich ein Bad, in dem sie auch im hohen Alter sicher und bequem zurechtkommen. Der barrierereduzierende Umbau kostet 24.000 €.

PositionBetrag
Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung (DIN 18040-2)15.000 €
Fliesen, Sanitär, Elektrik (begleitende Arbeiten)9.000 €
Gesamtkosten24.000 €
Anteil DIN-Maßnahmen62,5 % (mindestens 50 % erfüllt)
Mindestaufwand nach bisherigem Recht (Kauf länger als 3 Jahre her)20.000 € – erfüllt

Das Ergebnis: Die beiden beantragen die Entnahme bei der ZfA, legen die Sachverständigenbestätigung vor und bezahlen den kompletten Umbau aus ihrem Riester-Guthaben – ohne Kredit und ohne ihr übriges Erspartes anzutasten. Der entnommene Betrag wird auf ihrem Wohnförderkonto gebucht. Weil die Auszahlungsphase bald beginnt, fällt die 2-Prozent-Erhöhung kaum ins Gewicht. Wie die Besteuerung im Alter funktioniert, zeigt die Seite Besteuerung der Eigenheimrente.

Wie lassen sich Wärmepumpe und neue Fenster finanzieren?

Familie Braun hat ihr Haus 2024 gekauft. 2026 lässt sie die alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen und die Fenster erneuern. Die Gesamtkosten liegen bei 38.000 €. Aus ihren beiden Riester-Verträgen stehen 14.000 € zur Verfügung.

PositionBetrag
Wärmepumpe inklusive Installation (Fachunternehmen)26.000 €
Neue Fenster (Fachunternehmen)12.000 €
Gesamtkosten energetische Maßnahmen38.000 €
Kauf liegt weniger als drei Jahre zurück – Mindestaufwand6.000 € – erfüllt
Entnahme aus Riester-Verträgen14.000 €
Weitere Finanzierung (Eigenmittel, Förderprogramme, Kredit)24.000 €

Das Ergebnis: Die Entnahme senkt den Kreditbedarf der Familie um 14.000 €. Zusätzlich nutzt sie Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Rechnungen hebt sie gut auf, damit sie die Kosten im Antrag bei der ZfA und bei den anderen Förderstellen eindeutig zuordnen kann.

Für wen lohnt sich das besonders?

  • Eigentümer mit Blick auf den Ruhestand: Du willst möglichst lange selbstbestimmt in deinem Zuhause bleiben und rechtzeitig Barrieren abbauen.
  • Schuldenfreie Eigentümer mit Riester-Guthaben: Dein Kapital fließt direkt in mehr Wohnqualität statt ungenutzt im Vertrag zu liegen.
  • Frische Käufer: Innerhalb von drei Jahren nach Kauf oder Bau gilt nach bisherigem Recht schon ab 6.000 € Aufwand.
  • Familien mit alter Heizung: Mit einer neuen Heizung, Dämmung oder neuen Fenstern senkst du die Energiekosten dauerhaft.
  • Alle mit kleineren Plänen: Ab 2028 reicht ein Mindestaufwand von 3.000 €.

Wie kommst du an das Geld?

  1. Maßnahmen planen: Angebote von Fachunternehmen einholen und die Kosten aufschlüsseln.
  2. Voraussetzungen klären: Mindestaufwand, 50-Prozent-Regel beim Umbau, begünstigte energetische Maßnahmen.
  3. Nachweise vorbereiten: Sachverständigenbestätigung bzw. Unterlagen des Fachunternehmens.
  4. Antrag bei der ZfA stellen: rechtzeitig und spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase.
  5. Auszahlung beim Anbieter anfordern und das Geld innerhalb von zwölf Monaten einsetzen.
  6. Belege aufbewahren: Rechnungen und Bestätigungen dauerhaft ablegen.

Allgemeine Infos zu Antrag und Fristen findest du auf der Seite Entnahme für Kauf, Bau und Entschuldung.

Wie kommst du in 3 Schritten zu deinem Umbau mit Förderung?

  1. Anfrage stellen: Das Formular ist in zwei Minuten ausgefüllt. Kostenvoranschläge brauchst du dafür noch nicht.
  2. Einschätzung erhalten: Wir melden uns bei dir und zeigen dir, ob und wie du dein Riester-Guthaben für dein Vorhaben einsetzen kannst.
  3. Loslegen: Du entscheidest in Ruhe – und dein gefördertes Kapital fließt in dein schöneres, sparsameres Zuhause.

Barrierefrei oder energieeffizient wohnen – mit Förderung

Erzähl uns kurz, was du an deinem Zuhause verändern möchtest. Wir prüfen kostenlos, wie du dein Riester-Guthaben dafür einsetzt und mit weiteren Förderungen kombinierst.

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Was ist ab 2027 zu beachten?

Zwei Dinge solltest du wissen, wenn dein Umbau erst in einigen Jahren ansteht. Erstens: Neue Verträge ab 2027 müssen die Entnahme für Wohneigentum nicht mehr anbieten. Anbieter dürfen sie anbieten, sind aber nicht dazu verpflichtet – wer später umbauen will, muss beim Abschluss gezielt darauf achten. Zweitens: In welchem Umfang die wohnwirtschaftliche Verwendung im neuen Fördersystem fortgeführt wird, ist in den Ausführungsbestimmungen noch nicht abschließend geklärt – gerade beim altersgerechten Umbau. Für bestehende Verträge nach altem Recht ändert sich nichts. Lass dir diesen Punkt vor einem Wechsel oder Neuabschluss schriftlich bestätigen. Drittens wird der Mindestaufwand vereinfacht: Für Wohnförderkonten, die ab dem 1. Januar 2028 entstehen, gilt einheitlich ein Mindestbetrag von 3.000 Euro je Verwendung statt der heutigen 6.000 bzw. 20.000 Euro.

Häufige Fragen zu Umbau und Sanierung

Kann ich Wohn-Riester für eine neue Küche nutzen?

Eine reine Modernisierung wie eine neue Einbauküche gehört nicht dazu. Wird die Küche aber im Rahmen eines barrierereduzierenden Umbaus nach DIN 18040 Teil 2 angepasst und sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt, sieht das anders aus.

Ist eine Wärmepumpe mit Wohn-Riester förderfähig?

Ja, die Erneuerung der Heizungsanlage gehört zu den begünstigten energetischen Maßnahmen. Wichtig ist, dass ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt.

Warum ist Photovoltaik nicht dabei?

Nach den Angaben der ZfA zählt eine reine Photovoltaikanlage nicht zu den begünstigten energetischen Maßnahmen, weil sie in erster Linie Strom erzeugt und nicht den Energiebedarf des Gebäudes senkt. Für Heizung, Fenster, Dämmung oder Lüftung kannst du dein Guthaben dagegen einsetzen.

Brauche ich für die energetische Sanierung einen Sachverständigen?

Beim barrierereduzierenden Umbau ist eine Sachverständigenbestätigung vorgesehen. Bei energetischen Maßnahmen weist du vor allem die Ausführung durch ein Fachunternehmen nach.

Gilt der Mindestaufwand von 3.000 € schon jetzt?

Der einheitliche Mindestaufwand gilt ab dem 1. Januar 2028. Bis dahin gelten 6.000 € bzw. 20.000 €.

Was kostet die Anfrage?

Nichts. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich, du gehst damit keine Verpflichtung ein.

Warum eigenheimrente-vergleich.de?

  • Spezialisiert: Wir beschäftigen uns ausschließlich mit Wohn-Riester, Baufinanzierung mit Förderung und der Reform 2027.
  • Aktuell: Alle Regeln basieren auf § 92a Abs. 1 Nr. 3 EStG und den Angaben der ZfA / Deutsche Rentenversicherung sowie auf Cash. – Was sich für Immobiliensparer ändert.
  • Kostenlos & unverbindlich: Deine Anfrage kostet dich nichts und verpflichtet dich zu nichts.
  • Vertraulich: Deine Angaben nutzen wir ausschließlich für deine Anfrage.

Zuletzt aktualisiert: 15. September 2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

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