Kündigen kannst du jederzeit – nur kostet es dich fast immer mehr, als es bringt. Eine Kündigung gilt steuerlich als schädliche Verwendung: Du zahlst alle Zulagen und die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug zurück, und die Erträge musst du versteuern. Nach Abzug aller Kosten bleibt bei manchen Verträgen nichts übrig.
Die gute Nachricht: In fast jeder Situation, die Menschen zum Kündigen bringt, gibt es einen besseren Weg. Hier bekommst du beide Seiten – was eine Kündigung wirklich auslöst und welche vier Alternativen dir dein Geld erhalten. Steht eine Trennung dahinter, lies zuerst Wohn-Riester bei Scheidung. Geht es dir nur um das Guthaben aus einem Riester-Bausparvertrag, lies vorher Auszahlung ohne Darlehen.
Zuletzt aktualisiert: 25. September 2026 · Redaktion eigenheimrente-vergleich.de
Das Wichtigste in Kürze
- Kündigung = schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile gehen zurück an den Staat, Erträge werden versteuert.
- Beitragsfrei stellen kostet dich nichts und erhält die gesamte bisherige Förderung.
- Der Anbieterwechsel ist förderunschädlich: Das Kapital zieht einfach um.
- Für dein Zuhause verwenden ist der stärkste Weg: Kauf, Bau, Tilgung, Umbau – alles begünstigt.
- Unsicher, was in deinem Fall am meisten bringt? Lass es kostenlos prüfen.
Schon einen Riester-Vertrag? So nutzt du ihn fürs Eigenheim – die drei Wege im Überblick.
Was passiert bei einer Kündigung wirklich?
Was der Gesetzgeber unter schädliche Verwendung versteht und welche Fälle ausdrücklich erlaubt sind, steht in einem eigenen Beitrag. Die Zulagenstelle für Altersvermögen ist da eindeutig: Bei einer Kündigung musst du die bisher gewährten Zulagen und die über die Steuererklärung in Anspruch genommenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Dazu kommen zwei Punkte, die viele übersehen:
- Die Erträge werden steuerpflichtig. Zinsen und Wertsteigerungen, die auf Beiträge und Zulagen entfallen, versteuerst du nach der Auszahlung mit deinem persönlichen Steuersatz.
- Restliche Abschlusskosten bleiben an dir hängen. Sie werden vom Rückkaufswert abgezogen.
Das Ergebnis ist oft ernüchternd: Nach Abzug aller Kosten und der Rückzahlung der Förderung bleibt bei manchen Verträgen kaum etwas übrig.
Beim Wohn-Riester kommt ein weiterer Punkt dazu. Hast du bereits Kapital für deine Immobilie entnommen oder gefördert getilgt, steht dieser Betrag im Wohnförderkonto. Löst du die Förderung schädlich auf, wird dieses Konto fällig – und zwar nicht erst im Alter, sondern sofort.
Welche vier Wege sind besser als eine Kündigung?

1. Beitragsfrei stellen, also ruhen lassen
Du zahlst nichts mehr ein, der Vertrag läuft weiter. Die bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben dir erhalten, das Guthaben wird weiter verzinst oder angelegt. Neue Zulagen gibt es in dieser Zeit natürlich nicht, weil du keinen Eigenbeitrag leistest.
Passt, wenn das Geld vorübergehend knapp ist, du in Elternzeit gehst oder du dir noch nicht sicher bist, ob ein Eigenheim kommt.
2. Den Beitrag senken
Oft muss es gar nicht der volle Betrag sein. Ab 2027 fließen Zulagen bereits ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr, das sind 10 € im Monat. Die volle Grundzulage gibt es ab 1.800 € im Jahr, aber auch darunter bekommst du anteilig Geld vom Staat.
Passt, wenn dir der aktuelle Beitrag zu hoch ist, du die Förderung aber nicht aufgeben willst. Wie viel bei welchem Beitrag herauskommt, zeigt dir der Eigenheimrente-Rechner.
3. Den Anbieter wechseln

Wenn dich die Kosten deines Vertrags stören oder die Anlage nicht überzeugt, musst du nicht kündigen: Das geförderte Kapital lässt sich auf einen anderen geförderten Vertrag übertragen. Das ist förderunschädlich, die Zulagen bleiben. Der abgebende Anbieter darf dafür eine Gebühr verlangen.
Passt, wenn der Vertrag zu teuer ist oder die Rendite nicht stimmt. Die Einzelheiten stehen unter Vertrag wechseln.
4. Das Kapital für dein Zuhause einsetzen
Der eigentliche Grund, warum es diese Förderung gibt. Du kannst das Guthaben für Kauf, Bau oder die Entschuldung deiner selbstgenutzten Immobilie verwenden, ab 2028 auch für den barrierereduzierenden Umbau und die energetische Sanierung. Das ist keine Kündigung, sondern die vorgesehene Verwendung – die Förderung bleibt vollständig erhalten.
Passt, wenn du eine Immobilie hast oder eine kaufen willst. Wie die Entnahme abläuft, steht unter Wohn-Riester-Entnahme.
Welcher Weg passt zu deinem Grund?
| Warum du ans Kündigen denkst | Der bessere Weg |
|---|---|
| Das Geld ist gerade knapp | Beitrag senken oder beitragsfrei stellen |
| Der Vertrag ist zu teuer | Anbieter wechseln, Kapital übertragen |
| Ich kaufe doch kein Haus | Vertrag als normale Altersvorsorge weiterlaufen lassen |
| Ich will ans Geld | Prüfen, ob eine wohnwirtschaftliche Verwendung möglich ist |
| Ich finde Riester grundsätzlich schlecht | Ab 2027 gelten neue Regeln – erst rechnen, dann entscheiden |
| Ich gehe in Rente und habe nur wenig Guthaben | Kleinbetragsrente: Abfindung auf einen Schlag, förderunschädlich |
Zweite Meinung, bevor du kündigst
Eine Kündigung lässt sich nicht rückgängig machen. Schick uns deine Eckdaten, dann bekommst du eine Einschätzung von ausgewählten Vermittlern: behalten, anpassen, wechseln oder tatsächlich beenden.
Was kostet eine Kündigung im Rechenbeispiel?
Angenommen, du hast acht Jahre lang 1.800 € im Jahr eingezahlt und dabei jährlich 175 € Grundzulage sowie 300 € Kinderzulage bekommen. Eingezahlt hast du 14.400 €, dazu kamen 3.800 € Zulagen.
Bei einer Kündigung gehen die 3.800 € Zulagen zurück. Dazu kommen die Steuervorteile, die du über den Sonderausgabenabzug bekommen hast – je nach Steuersatz schnell ein vierstelliger Betrag. Die Erträge versteuerst du zusätzlich, und offene Abschlusskosten werden abgezogen. Von deinem Guthaben bleibt am Ende deutlich weniger übrig als das, was du selbst eingezahlt hast.
Stellst du den Vertrag stattdessen beitragsfrei, behältst du die 3.800 € Zulagen, die Steuervorteile und die Erträge. Du zahlst nur nichts mehr ein.
In welchen Sonderfällen solltest du nachfragen?
- Umzug ins Ausland: Die Regeln unterscheiden sich danach, ob du innerhalb der EU und des EWR umziehst oder in ein Drittland. Kläre das vor dem Umzug mit deinem Anbieter und der Zulagenstelle, hier hängt viel am Einzelfall.
- Erbfall: Stirbt der Vertragsinhaber, kann das Kapital auf einen Riester-Vertrag des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners übertragen werden. Dann bleibt die Förderung erhalten.
- Scheidung: Geförderte Anwartschaften werden im Versorgungsausgleich übertragen, nicht aufgelöst.
- Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung: Manche Verträge haben eigene Regelungen. Prüfe deine Bedingungen, bevor du kündigst.
Wann ist eine Kündigung ausnahmsweise sinnvoll?
Damit das hier keine Werbeveranstaltung wird: Es gibt Fälle, in denen Beenden die richtige Entscheidung ist.
- Der Vertrag ist ein Altvertrag mit hohen laufenden Kosten, ein Wechsel ist nicht möglich und das Guthaben ist klein. Dann kann der Schnitt günstiger sein als 20 weitere Jahre Gebühren.
- Du bist dauerhaft nicht mehr zulageberechtigt und wirst es auch nicht wieder. Dann fließen ohnehin keine Zulagen mehr, der Vertrag ist nur noch ein teurer Sparplan.
- Du brauchst das Geld existenziell. Keine Förderung der Welt hilft, wenn die Miete nicht bezahlt ist. Prüfe aber vorher, ob Beitragsfreistellung reicht, denn die kostet dich nichts.
In allen drei Fällen gilt: Erst ausrechnen lassen, was nach Rückzahlung und Steuern übrig bleibt, dann entscheiden. Diese Zahl kennt dein Anbieter, er muss sie dir auf Anfrage nennen.
Wie gehst du vor?
- Rückkaufswert anfordern. Frag deinen Anbieter schriftlich, was bei Kündigung ausgezahlt würde – nach Abzug der Rückforderung und der Kosten.
- Alternativen abfragen. Lass dir im selben Schreiben bestätigen, was Beitragsfreistellung, Beitragssenkung und Anbieterwechsel kosten würden.
- Zulagen prüfen. Ein Blick in die letzte Bescheinigung zeigt, ob überhaupt alle Zulagen geflossen sind. Fehlende Zulagen lassen sich oft nachträglich holen.
- Erst dann entscheiden. Eine Kündigung ist endgültig, alle anderen Wege kannst du später noch ändern.
Wenn du bei Schritt vier unsicher bist, schick uns deine Eckdaten. Wir holen dir eine Einschätzung von ausgewählten Vermittlern, bevor du etwas unterschreibst.
Erst rechnen, dann kündigen
Sag uns kurz, was dich stört: Beitrag, Kosten oder die Bindung. Wir prüfen kostenlos, welcher Weg in deinem Fall am meisten übrig lässt.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinen Zulagen, wenn ich kündige?
Sie werden zurückgefordert. Dasselbe gilt für die Steuerermäßigungen, die du über deine Steuererklärung bekommen hast. Zusätzlich versteuerst du die Erträge nach der Auszahlung.
Ist Beitragsfreistellung dasselbe wie Kündigung?
Nein, und das ist der wichtigste Unterschied. Beim Beitragsfreistellen bleibt der Vertrag bestehen, die bisherige Förderung bleibt dir erhalten. Du zahlst nur keine Beiträge mehr ein.
Kostet ein Anbieterwechsel etwas?
Der abgebende Anbieter darf eine Gebühr verlangen, häufig gedeckelt. Die Förderung selbst geht beim Wechsel nicht verloren, weil das Kapital in einen anderen geförderten Vertrag übertragen wird.
Kann ich mir das Guthaben einfach auszahlen lassen?
Nur als schädliche Verwendung mit den genannten Folgen – oder im Rahmen der Regeln: bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase, als Kleinbetragsrente oder für eine begünstigte wohnwirtschaftliche Verwendung.
Lohnt sich Kündigen, wenn ich nie eine Immobilie kaufe?
Meist nicht. Der Vertrag läuft dann einfach als geförderte Altersvorsorge weiter. Kündigen kostet dich die gesamte bisherige Förderung, Weiterlaufen kostet dich nichts.
Was ist mit meinem Wohnförderkonto, wenn ich kündige?
Wenn du bereits gefördert entnommen oder getilgt hast, wird der Stand des Wohnförderkontos bei einer schädlichen Verwendung sofort fällig und versteuert, statt erst im Alter.
Woher die Angaben stammen
Die Folgen einer Kündigung beruhen auf den Angaben der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung sowie auf den gesetzlichen Regelungen zur schädlichen Verwendung. Die Angaben zur Förderung ab 2027 folgen dem Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen hat. Einzelne Vertragsbedingungen können abweichen, deshalb lohnt der Blick in deinen Vertrag. Wir beraten und vermitteln nicht selbst: Deine Anfrage geht kostenlos an ausgewählte Finanzierungsvermittler. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
Mehr zu unserer Arbeitsweise: Redaktion & Arbeitsweise.
Quellen
- § 92a EStG – Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung (Gesetze im Internet)
- § 93 EStG – Schädliche Verwendung (Gesetze im Internet)
- Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 156
- VLH: Altersvorsorgedepot – was heißt das für die private Altersvorsorge? (Stand 30.09.2026)
Stand: 23.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Vertragsbedingungen deines Anbieters.
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